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Führerscheinklasse E zu B
Eines der derzeit am häufigsten diskutierte Führerscheinthemen ist wohl der sogenannte "kleine" E - Führerschein:
Wenn man nicht im Besitz der Lenkberechtigung der Klasse E ist, so gelten folgende gesetzlichen Gewichtsbestimmungen für das Ziehen eines eines Anhängers über 750 kg höchstzulässiges Gesamtgewicht ( „schwerer Anhänger“):
a) Das höchstzulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf das Eigengewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten und
b) die beiden höchstzulässigen Gesamtgewichte (Zugfahrzeug + Anhänger) zusammen dürfen in diesem Fall 3.500 kg nicht überschreiten!
Da diese gesetzliche Regelung vielen Fahrzeuglenkern unbekannt ist, ziehen diese einen Anhänger ohne entsprechende Lenkberechtigung (Klasse E zu B). Dies führt bei Kontrollen zu unerwartet hohen Geldstrafen, schließlich ist das unberechtigte Ziehen eines solchen Anhängers nichts anderes als „Schwarzfahren“.
Prüfungs-Erleichterung für LKW- und Traktorfahrer:
Um Tiertransporte im landwirtschaftlichen Bereich möglichst schonend und rasch durchführen zu können, gibt es oft das Bedürfnis, diese Transporte mit dem PKW und einem Anhänger, anstatt mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine (bei der sich auf Grund eines nicht zugelassenen Anhängers sich nur eine sehr niedrige Transportgeschwindigkeit und somit eine lange Transportzeit ergibt), durchzuführen. Im Regelfall wird bei solchen Transporten mit einem PKW und einem Anhänger die höchste zulässige Gesamtmasse (=Gesamtgewicht) von 3.500 kg überschritten, weshalb für solche Fahrten eine Lenkberechtigung für die Klasse B+E erforderlich ist.
Der Gesetzgeber hat den Zugang zur Klasse E zu B in folgender Weise erleichtert, daß jetzt nur mehr eine praktische Fahrprüfung, d.h. kein Theoriekurs und keine Theorieprüfung (keine EDV-unterstützte Prüfung!) notwendig sind, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Mindestens 3 Jahre Besitz der Lenkberechtigung der Klassen B + F (oder C),
- Gesundheitliche Eignung,
- eine Bestätigung, daß der Bewerber schwere Anhänger im Rahmen seiner Führerscheinklassen z.B. in einem landwirtschaftlichen Betrieb bereits (legal) gezogen hat.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der der vereinfachte Zugang zur Klasse E zu B mit unserer Hilfe erfolgen:
- Antragstellung bei der Behörde (wobei wir die behördlichen Formalitäten, soweit es möglich ist, für Sie erledigen),
- Ausbildung, wobei man bei uns 2 Fahrlektionen verbunden mit einer kurzen theoretischer Einschulung absolviert , so werden alle für die Fahrprüfung notwendigen Kenntnisse vermittelt, wodurch einem positiven Prüfungserfolg nichts mehr im Wege steht.
Ab nun gelten für das Ziehen eines schweren Anhängers folgende Bestimmungen:
Gewicht
Das Gesamtgewicht (Eigengewicht plus Ladung) des Anhängers darf das Höchstzulässige Gesamtgewicht (Zulassungsschein) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Geschwindigkeitsbeschränkungen
Ortsgebiet: 50 km/h
Freilandstraße:60 km/h
Autostraße: 70 km/h
Autobahn: 80 km/h
Bei der Fahrschule Juhasz in Eisenstadt kann E zu B(C) für 215,- Euro (Stand 05.04.2006) gemacht werden. 2 Fahrstunden zu je 50min + ca. 35min Praxis-Prüfung (findet alle 2 Wochen statt). Voraussetzung für die vereinfachte Prüfung (ohne Theorie - nur fahren) ist der Besitz der Führerscheins der Klassen C oder F (LKW oder TRAKTOR) Ich wurde nicht zur Amtsarztuntersuchung vorgeladen !!!
Text: Johannes Huszar


